Vertragsbedingungen der Eventagentur *betourt
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen *betourt (nachfolgend „Anbieter”) und dem Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer”) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Teilnehmer ist Verbraucher, soweit der Zweck der Teilnahme an einer Tour/Veranstaltung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nicht zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Bei dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag gem. § 611 BGB, so dass die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen auf den Vertrag Anwendung finden, es sei denn, der Anbieter hat die Anwendung dispositiver einschlägiger Normen ausgeschlossen oder geändert.
(4) Unter dem Begriff „Gruppe” ist eine Vielzahl von Personen (mindestens 2) zu verstehen, die sich zusammengeschlossen haben, um an einer Tour/Veranstaltung des Anbieters teilzunehmen. Wurde die Tour/Veranstaltung nicht durch ein Unternehmen gebucht, sondern handelt es sich um natürliche Personen, so finden die Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Anwendung, soweit eine Gruppe sich geschlossen angemeldet hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die auf der Internetseite des Anbieters veröffentlichten Touren/Veranstaltungen sind keine verbindlichen Angebote, sondern als Vorschlag zu werten.
(2) Der Interessent kann sich durch Ausfüllen und Abschicken des von dem Anbieter zur Verwendung gestellten Kontaktformulars über bestimmte Touren/Veranstaltungen informieren und eine Buchung anfragen. Das wahrheitsgemäß ausgefüllte Kontaktformular wird dem Anbieter per E-Mail oder postalisch übersandt.
(3) *betourt wird dem Interessenten nach Eingang des Kontaktformulars ein Angebot für die von dem Interessenten angefragte Tour/Veranstaltung per E-Mail übermitteln. An dieses Angebot ist der Anbieter 14 Tage nach Zugang in dem Posteingangsserver des Teilnehmers gebunden. Das Angebot kann innerhalb der oben genannten Zeit durch den Teilnehmer durch Absendung einer Bestätigungsmail angenommen werden. Mit Eingang dieser E-mail auf dem Posteingangsserver von *betourt ist die Annahme zugegangen und der Vertrag zustande gekommen.
(4) Jeder Teilnehmer, der Verbraucher ist, ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der in § 7 der Geschäftsbedingungen sowie der besonderen Widerrufs- und Rückgabebelehrung, die ihm im Rahmen der Bestellung auf der Internetseite von *betourt mitgeteilt wird, zu widerrufen.
(5)Geschäftsbedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
§ 3 Leistungen, Leistungserbringung, Leistungsänderung und Schlechtleistung
(1) Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Buchungsbestätigung des Anbieters.
(2) Können einzelne in der Buchungsbestätigung aufgeführte Leistungen nicht erbracht oder nicht wie vereinbart erbracht werden, kann der Teilnehmer den vertraglich vereinbarten Preis nicht einbehalten oder einen Teilabzug vornehmen, wenn die Gründe der Unmöglichkeit von dem Teilnehmer zu vertreten sind.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die vertragsgemäßen Leistungen, welche von anderen Unternehmern als Fremdleistungen ausgeführt werden sollen und ausgeführt werden. Im Falle einer Schlechtleistung durch ein eingeschaltetes anderes Unternehmen zur Erbringung einer Fremdleistung wird der Anbieter etwaige ihm zustehende Schadenersatzansprüche an den Teilnehmer zur Durchsetzung seines Anspruchs abtreten sofern dies für ihn rechtlich und tatsächlich möglich ist.
(4) Der Anbieter kann auch unmittelbar noch vor der Tour/Veranstaltung Leistungen durch andere gleichwertige ersetzen. Routen- und Programmänderungen können sich aus gegebenen Umständen wie beispielsweise Baumaßnahmen, Straßensperrungen, Witterung, behördlich erforderliche Genehmigungen oder aus notwendigen organisatorischen Gründen ergeben. Notwendige organisatorische Gründe sind gegeben, wenn die Durchführung einer Tour/Veranstaltung bei Beibehaltung der bezeichneten Leistung nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung und Mehraufwendungen zu realisieren wäre (schlechte Witterungsbedingungen, Höhere Gewalt).
(5) Hat der Anbieter die Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten und kann er diese nicht durch eine gleichwertige ersetzen, ist der Anbieter berechtigt dem Teilnehmer eine kostenlose Umbuchung anzubieten. Sollte die Nacherfüllung scheitern, so ist der Teilnehmer zum Rücktritt nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs berechtigt.
(6) Sind einzelne Teilnehmer oder die gesamte Gruppe nicht zur für den Beginn der Tour/Veranstaltung vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort, so ist nach 30 Minuten Wartezeit ein angemessenes Wartegeld durch den bzw. die sich verspätenden Teilnehmer zu entrichten. Sollte ein Teilnehmer ohne sich zuvor entsprechend § 8 der Vertragsbedingungen abgemeldet zu haben, nicht an der Tour/Veranstaltung teilnehmen, hat er den Teilnahmepreis ohne Abzüge zu entrichten.
§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Alle Preise, die auf der Internetseite von *betourt sowie den Angeboten und Bestätigungen des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer. Die von dem Anbieter angegebenen Preise sind keine Fixpreise.
(2) Der Anbieter kann eine Preisanpassung vornehmen, soweit sich Preise für einzelne Leistungen um mehr als 10% gesteigert haben (beispielsweise für Gastronomie, Fahrradmietung etc.). Der Anbieter wird den Teilnehmer bzw. die Teilnehmer von der Preiserhöhung informieren.
(3) Die Erhöhung des Preises führt grundsätzlich nicht zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht des Teilnehmers. Nur wenn der Gesamtpreis um mehr als 20 % gestiegen ist, kann der Teilnehmer außerordentlich kündigen bzw. umbuchen.
(4) Wird während einer Tour/Veranstaltung eine Verlängerung oder zusätzliche Leistung vereinbart, so sind die zusätzlichen Kosten gegen Quittung in bar zu entrichten. Bei Rechnungslegung, ist die Verlängerung durch den Gruppenverantwortlichen zu quittieren.
(5) Nach Vertragsschluss haben die einzelnen Teilnehmer beziehungsweise die Gruppe einen Vorschuss in Höhe von 30% des Gesamtpreises zu entrichten. Die Zahlung des Preises für die Tour/Veranstaltung ist 5 Tage zuvor fällig und durch die einzelnen Teilnehmer bzw. den Vertragspartner zu zahlen. Ausgenommen hiervon sind Einzelbuchungen deren Vergütung einen Betrag von insgesamt 100,00 EUR inklusive MwSt nicht übersteigen – diese Vergütung ist in bar am Tag der Tour/Veranstaltung vor deren Beginn zu entrichten.
§ 5 Haftung
(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Teilnahme an einer Tour/Veranstaltung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Jeder ist selbst für sich verantwortlich. Der einzelne Teilnehmer versichert, dass von ihm alle tangierenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen eingehalten bzw. erfüllt werden.
(5) Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Kinder sind während ihrer gesamten Teilnahme an der Tour/Veranstaltung zu beaufsichtigen.
(6) Die Angaben zu körperlichen Anforderungen und Dauer der Touren erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Einflüsse wie z.B. Witterungsbedingungen stark beeinflusst werden können. Der Anbieter geht davon aus, dass derjenige, der sich zu einer Tour/Veranstaltung anmeldet auch körperlich hierzu in der Lage ist.
(7) Insbesondere gilt bei Crossgolftouren/-veranstaltungen:
a. Belehrung über Handhabung (und Folgen falscher Handhabungen) der Spielgegenstände erfolgt direkt vor Spielbeginn durch Mitarbeiter des Anbieters.
b. Nach der mündlichen Belehrung durch einen Mitarbeiter des Anbieters erhält jeder Teilnehmer nochmals eine schriftliche Belehrung, welche er zu unterzeichnen hat. Der Teilnehmer bestätigt damit, dass er die Spielregeln und Bedingung der Ausübung eines Crossgolfspiels verstanden hat und anerkennt. Er bestätigt auch, dass er Versicherungsnehmer einer gültigen auf ihn abgeschlossen Haftpflichtversicherung ist.
c. Verletzt ein Teilnehmer die an ihn gerichteten Sorgfaltspflichten insbesondere solche welche sich aus der Belehrung ergeben, so haftet ausschließlich der Teilnehmer bei dem Eintritt eines Schadens.
d. Die Ausübung des sog. „Crossgolfspiels” birgt Gefahren und Risiken in sich, deshalb ist ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit zwingend erforderlich. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Regeln bestimmt, die jeder Teilnehmer an einem Crossgolfspiel zu beachten hat.
e. Jeder Teilnehmer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Teilnehmer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder Golfbälle gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.
§ 6 Widerrufsrecht bei Verbrauchern
(1) Ist der Teilnehmer Verbraucher und hat er mit dem Anbieter einen Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per Telefon oder E-Mail geschlossen, so ist er berechtigt, seine auf Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen binnen 2 Wochen zu widerrufen. Der Widerruf erfolgt durch schriftlichen Widerruf an die Adresse von *betourt (Hammerstraße 10, 04277 Leipzig). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(2) Im Fall des wirksamen Widerrufs erstattet der Anbieter einen bereits entrichteten Preis an den Teilnehmer zurück.
§ 7 Kündigung
(1) Der Anbieter kann dem Teilnehmer ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn dieser die Tour/Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch einen Mitarbeiter des Anbieters nachhaltig stört oder er die Sicherheitsvorschriften und Spielregeln eines Crossgolfspiels trotz bereits erfolgter Abmahnung missachtet.
(2) Kündigt der Anbieter nach § 7 Abs.1 der Vertragsbedingungen den Vertrag mit dem Teilnehmer hat er dennoch Anspruch auf den Teilnahmepreis.
(3) Der Teilnehmer kann den Vertrag außerordentlich fristlos nach § 620 BGB kündigen.
(4) Der Anbieter räumt dem Teilnehmer die Möglichkeit der Stornierung einer Tour/Veranstaltung ein, wenn der Anbieter dem Teilnehmer durch den Ausfall einer Tour/Veranstaltung oder in der Tour/Veranstaltung gebuchten Leistungsangebot eine andere adäquate Leistung angeboten hat und diese durch den Teilnehmer nicht angenommen wurde:
– bis zum 10. Werktag vor der gebuchten Tour: keine Stornierungskosten
– ab 9. Werktag vor gebuchten Tour: 50% des Preises
– am Tag der gebuchten Tour ist keine Stornierung mehr möglich: 100% des Preises
Bereits verauslagte Kosten für zusätzlich gebuchte Leistungen Dritter (z.B. Veranstaltungstickets, Eintrittsgelder, Bewirtung) werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Ansonsten gelten die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Leistungspartner. Für Umbuchungen wird eine gesonderte Gebühr (je nach Aufwand) berechnet.
(5) Wird eine im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann der Anbieter den Vertrag nach § 620 BGB kündigen. Der Anbieter wird sein Kündigungsrecht in Anspruch nehmen, wenn feststeht, dass die Tour/Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann. Der Teilnehmer kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Tour/Veranstaltung verlangen, wenn der Anbieter in der Lage ist, eine solche Tour/Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
(6) Im Fall einer schlechten Wettervorhersage, die die Durchführung einer Tour/Veranstaltung unmöglich macht, kann der Teilnehmer die Tour/Veranstaltung auch kurzfristig absagen. Im Fall einer Verschiebung auf einen Ausweichtermin wird der Anbieter keine zusätzlichen Kosten verlangen. Können die Teilnehmer den Termin jedoch nicht verlegen, werden Kosten in Höhe von 50% erhoben.
a. Eine geplante Crossgolfveranstaltung kann vom Anbieter aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig abgesagt werden, wenn die Wettervorhersage ein Gewitter ankündigt. Die Tour/Veranstaltung kann auch kurz vor Beginn abgesagt oder während der Veranstaltung abgebrochen werden, wenn das Leben der Teilnehmer aufgrund des Gewitters in Gefahr geraten kann.
§ 8 Hinweis auf Datenverarbeitung
(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Teilnehmers. Er beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstdatenschutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Teilnehmers wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Teilnehmers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.
(2) Ohne die Einwilligung des Teilnehmers wird der Anbieter Daten des Teilnehmers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Teilnehmer und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
(4) Der Vertrag bedarf der Schriftform. Die Abweichung von der Schriftform bedarf der Schriftform. Nebenabreden und Zusatzleistungen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich zwischen Anbieter und Teilnehmer vereinbart wurden.
(5) Videoaufzeichnungen/Fotos einer Tour/Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Anbieters. Darüber hinaus verpflichtet sich der Teilnehmer zur Einhaltung der Wahrung der Persönlichkeitsrechte der anderen Teilnehmer.
Stand 11.03.2011